Wie die Gemeinde Urnäsch berichtet, wurden vom 17. März bis 16. Mai 2023 die überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente einer öffentlichen Diskussion unterzogen.
Urnäsch Dorf.
Urnäsch Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Im Zeitraum vom 17. März bis 16. Mai 2023 wurden die erarbeiteten überarbeiteten Instrumente der Ortsplanung im Rahmen der Volksdiskussion unterstellt:

Entwurf des Planungsberichts zur Revision der Ortsplanung, Entwurf des Leitbilds und der Innenentwicklungsstrategie, Entwurf der Revision des Gemeinderichtplans mit Richtplantext, Entwurf der Revision des Baureglements, Entwurf von Anpassungen im Zonenplan und Entwurf des Erschliessungsprogramms.

Eingaben aus der Bevölkerung

Aus der Bevölkerung wurden 21 Eingaben eingereicht. Diese wurden von der Ortsplanungskommission geprüft und durch den Gemeinderat an der Sitzung vom 15. November 2023 beurteilt.

Die Verfasser der Eingaben werden schriftlich über die Beurteilung informiert. Die Eingaben erfolgten schwerpunktmässig zu folgenden Themenbereichen.

Skilift-Sommerbetrieb

Es wurden diverse Vorbehalte zum von der Skilift AG geplanten Sommerbetrieb mit Bike-Trails von der Osteregg gemacht.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass es in diesem Gebiet diverse Zielkonflikte geben wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Projekt jedoch zu wenig konkret, um die Eingaben verbindlich beantworten zu können.

Steigerung der Attraktivität der Fusswegverbindungen im Dorfbereich

Insbesondere sollte die Idee eines Fluss-Wanderweges entlang der Urnäsch von der Furt bis zur Grünau weiterverfolgt werden.

Zudem soll eine Fusswegverbindung vom Bahnhof direkt zum Feld prioritär behandelt werden. Auch sollten wichtige Velo- und Bike Routen in den Richtplan aufgenommen werden.

Der Gemeinderat wird dies im Rahmen der anstehenden Revision des Richtplans Fusswegnetz vertieft prüfen.

Änderungen Zonenplan

Zu den geplanten kleinflächigen Ein- und Auszonungen wurden diverse Eingaben gemacht, die in der Regel berücksichtigt werden konnten.

Leider sind im Rahmen dieser Ortsplanungsrevision keine grossflächigen Einzonungen mehr möglich, da in den nächsten Jahren zuerst die Baulücken überbaut und das verdichtet Bauen umgesetzt werden muss.

Ein Anliegen ist auch die Weiterentwicklung und Erschliessung des Gebiets um den Bahnhof (Arealentwicklung Dorf-Ost). Dies hat auch beim Gemeinderat eine hohe Priorität.

Erste Ergebnisse der Arealentwicklung sollten im Sommer 2024 vorliegen und anschliessend in die laufende Revision einfliessen.

Revision Baureglement

In diversen Eingaben wurde der Verzicht auf eine Ausnützungsziffer gefordert, da diese im Wiederspruch stehe zum heute geforderten haushälterischen Umgang mit dem vorhandenen Bauland und auch das verdichtete Bauen stark einschränke.

Die Ortsplanungskommission ist der Auffassung, dass eine Aufhebung der Ausnützungsziffer sich negativ auf die Entwicklung des ländlichen Ortsbildes auswirken würde.

Der Gemeinderat spricht sich daher für die Beibehaltung der Ausnützungsziffer aus, da diese im Zusammenspiel mit den Grenzabständen und den Gebäudelängen ein ausgewogenes Regelwerk bildet.

Zwischen Bürgerwünschen und Gemeinderatsbeschluss

Auch wurden die geplanten Erhöhungen der Ersatzabgaben für fehlende Parkplätze sowie für fehlende Kinderspielplätze bei Neubauten beanstandet.

Diese sollten belassen oder nur moderat erhöht werden, da Bauherren heute schon mit zahlreichen Baugebühren belastet werden.

Der Gemeinderat hält an der Erhöhung fest, da die Anhebung der Ersatzabgaben sich an den tatsächlichen Erstellungskosten für solche Anlagen orientiert.

Zudem wurden die Ersatzabgaben für Parkplätze das letzte Mal im Jahr 1994 angepasst.

Weiteres Vorgehen

Auf Empfehlung des Kantons wird in einem nächsten Schritt im Frühjahr 2024 der revidierte Gemeinderichtplan, inklusive Leitbild und Innenentwicklungsstrategie sowie der Richtplan Fusswegnetz, zur abschliessenden Prüfung beim Kanton eingereicht.

Dies mit dem Ziel, dass die Pläne im Herbst 2024 durch den Gemeinrat erlassen werden können.

Diese Pläne müssen nicht öffentlich aufgelegt werden, da sie lediglich Behördenverbindlich und nicht Grundeigentümerverbindlich sind.

Anschliessend können dann im Jahr 2025 die weiteren Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) auf der Grundlage eines genehmigten Richtplans zum Abschluss und zur öffentlichen Auflage gebracht werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

UrnäschHerbst