Stimmlokale in Schulhäusern sowie an weiteren Aussenstandorten bleiben als Schutzmassnahme «Corona-Pandemie» geschlossen.
Abstimmung liechtensteiner
Abstimmung. (Symbolbild) - keystone
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Die räumlichen Verhältnisse der gewohnten Stimmlokale der Gemeinde Herisau sind unterschiedlich. Nicht alle Gebäude und Räume eignen sich, um klare und einfache Covid-19-Schutzkonzepte anzuwenden. Dieser Umstand wird auch dadurch erschwert, dass sich nicht alle Lokale im Eigentum der Gemeinde befinden.

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Gemeinderat entschieden, beim kommenden Urnengang vom 27. September 2020 nur die Vorhalle des Gemeindehauses für die persönliche Stimmabgabe an der Urne bereit zu stellen. Die Stimmlokale an den verschiedenen Aussenstandorten bleiben geschlossen.

Die Urnenöffnungszeiten sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Die beliebte Möglichkeit zur Stimmabgabe am Samstagmittag – 12.30 bis 14.30 Uhr – kann im Gemeindehaus wahrgenommen werden, ebenso am Sonntagmorgen von 08.15 bis 11.00 Uhr. Die weiteren Urnenöffnungszeiten können dem Stimmausweis entnommen werden.

Zu einem Gedränge sollte es trotz der Beschränkung nicht kommen. Es ist davon auszugehen, dass noch mehr Stimmberechtigte als sonst brieflich abstimmen. Bei vergangenen Abstimmungen nutzten bereits rund 70 Prozent der Stimmenden diese Möglichkeit.

Wie wird brieflich abgestimmt?

Wer brieflich abstimmen will, verschliesst die Stimmzettel im Stimmcouvert. Stimmcouvert und Stimmausweis werden in das Fenstercouvert, in welchem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben, gelegt.

Das Fenstercouvert kann verschlossen entweder frankiert in jedem Ort der Schweiz der Post übergeben werden, oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus) eingeworfen werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Stimmabgabe rechtzeitig erfolgt, damit das Stimmcouvert am Abstimmungssonntag vor Ort ist.

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