Gemeinde will Entschädigung für Gemeinderat erhöhen
Der Gemeinderat plant höhere Löhne: Statt 138'000 neu 190'000 Franken. Ziel ist mehr Attraktivität – trotz Mehrkosten von 73'000 Franken.

Wie die Gemeinde Herisau berichtet, sollen Gemeinderäte für ihre politische Arbeit angemessen entschädigt werden. Sinn der Entschädigungen ist es, dass qualifizierte Personen unabhängig von ihrer finanziellen und arbeitstechnischen Situation politische Ämter übernehmen können.
Dies gewährleistet die Vielfalt und Repräsentativität in der politischen Landschaft. In den letzten Jahren hat der Aufwand für die Mitglieder des Gemeinderates durch die quantitativ und qualitativ zunehmenden Geschäftslasten, aber auch die höhere Exponiertheit der Funktion zugenommen.
Deutlich tiefer als in vergleichbaren Gemeinden
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die aktuellen Entschädigungen nicht mehr dem Zeitaufwand, der Verantwortung und der Komplexität der Aufgabe entsprechen.
Auch mit Blick auf vergleichbare Gemeinden wie Gossau, Wil, Frauenfeld oder Kreuzlingen ist eine Erhöhung angebracht. Dort liegen die Entschädigungen auf 100 Stellenprozent gerechnet zwischen 192'000 und 207'000 Franken, in Herisau bei 138'000 Franken.
Total 73'000 Franken Mehrkosten
Neu schlägt der Gemeinderat vor, das Basisgehalt bei 100 Prozent in Herisau auf 190'000 Franken festzulegen. Da die sechs nebenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in Herisau zu 30 Prozent angestellt sind, würde sich ihre Entschädigung von gut 41'000 auf 57'000 Franken erhöhen.
Allerdings möchte der Gemeinderat gleichzeitig die bisherigen zusätzlichen Sitzungsgelder von 3000 bis 7800 Franken pro Mitglied und Jahr abschaffen. In der Laufenden Rechnung würde dies zu Mehrausgaben von total 73'000 Franken pro Jahr führen.
Der Gemeinderat möchte damit dazu beitragen, dass sich auch in Zukunft genügend fähige Personen zur Wahl in den Gemeinderat stellen. Wer für die Aufgabe im Gemeinderat sein Arbeitspensum reduzieren muss, soll dafür angemessen entschädigt werden.
Der neue Gemeinderat wird am 4. April 2027 gewählt. Ziel ist es, dass das angepasste «Reglement über die Entschädigung der Behörden» am 1. Juni 2027 in Kraft tritt.
Vernehmlassung online möglich
Die Teilnahme an der Vernehmlassung erfolgt ab dem 10. April über die Mitwirkungsplattform der Gemeinde oder via Gemeindewebseite unter Herisau – Vernehmlassungen Gemeinde.
Ebenso liegen die Unterlagen bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, Poststrasse 6, Büro 107, zur Einsichtnahme auf. Eingaben sind bis zum 15. Juni 2026 möglich. Nach der Auswertung der Vernehmlassung geht das Geschäft an den Einwohnerrat. Dessen Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum.










