Nachrichten aus der Gemeinde

Die Gemeinde Hellikon veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.

Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional

Gemeindeverwaltung bleibt am Karfreitag und Ostermontag geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Karfreitag, 19.4.2019, bis und mit Ostermontag, 22.4.2019, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag, 23.4.2019, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Strassensperrung Oberdorf vom 18.4.2019

Infolge Belagsarbeiten bleibt die Gemeindestrasse Oberdorf am Donnerstag, 18.4.2019, im Bereich der Liegenschaft Oberdorf 3 (Neubau MFH) gesperrt. Ab Freitag, 19.4.2019, ist die Gemeindestrasse Oberdorf wieder uneingeschränkt befahrbar. Während dem Belagseinbau wird eine Umleitung über die Gemeindestrasse Obermatt signalisiert. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Erteilte Bau- / Abbruchbewilligungen 1. Quartal 2019

- BG 17-24, Hasler Moritz, Abbruch Schopf und Gartenhaus, Bürgler, Parzelle 585

- BG 18-20, Nägelin Stefan und Stephanie, Ersatz Elektroheizung durch Luft / Wasser- Wärmepumpe, Hauptstrasse 72, Parzelle 20

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden dringend ersucht, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Gemäss den §§ 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes gelten dafür u. a. folgende Vorschriften:

- In die Fahrbahn hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Hecken und Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm (Gemeindestrassen), gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Für die Mithilfe zur Schaffung freier Gehwege und übersichtlicher Strassenverhältnisse wird bestens gedankt. Der Gemeinderat behält sich vor, dort wo der Rückschnitt nicht erfolgt, die Arbeiten nach vorheriger Anzeige an die Grundeigentümer auf deren Kosten ausführen zu lassen.

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