Rumisberg

    Rumisberg informiert über Änderung Artikel 15 Baureglement

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    Wie die Gemeinde Rumisberg mitteilt, tritt die geringfügige Änderung über Genehmigung und Inkraftsetzung am Tag nach der Publikation vom 17. März 2022 in Kraft.

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    Ein Schutzhelm eines Bauarbeiters. (Symbolbild) - pixabay

    Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Rumisberg am 5. Juli 2021 beschlossene geringfügige Änderung Art. 15 Baureglement Rumisberg in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Verfügung vom 1. Februar 2022 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes die Gestaltungsgrundsätze der ZPP 4 angepasst.

    Die geringfügige Änderung tritt am Tag nach der Publikation vom 17. März 2022 in Kraft.

    Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

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