Wie die Gemeinde Lengnau BE mitteilt, wurde die öffentlich aufgelegte Planung der Zone mit Planungspflicht Rolli (ZPP Rolli) an den Gemeinderat zurückgewiesen.
Die Gemeindeverwaltung Lengnau (BE).
Die Gemeindeverwaltung Lengnau (BE). - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Einwohnergemeinde ist Grundeigentümer der Gewerbe-Parzellen östlich des Rothornwegs.

Anstelle einer gewerblichen Nutzung in der Mitte des Wohnquartiers beabsichtigte der Gemeinderat, diese Grundstücke einer Wohnnutzung zuzuführen.

Das Wohnbauland der ehemaligen Spahr-Traktoren-Werkstätte sollte einer höheren Nutzungsdichte zugeführt werden.

Nach Prüfung der Situation entschied der Gemeinderat, die Planung nicht weiterzuverfolgen und das Gebiet in den bisherigen Zonen zu belassen.

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