Greifensee ZH: Entwässerungsplan, Linden, Strassenbeleuchtung und neues Bootsreglement

    Gemeinde Greifensee
    Gemeinde Greifensee

    Greifensee,

    Der Gemeinderat stützt eine regionale Trägerschaft für den Entwässerungsplan, entlässt elf Linden aus dem Inventar und passt die Beleuchtungszeiten an.

    Greifensee ZH
    Gemeindehaus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Greifensee ist das wichtigste Gewässer im Zürcher Oberland. Im Vergleich zu anderen Seen im Mittelland leben viele Menschen in seinem Einzugsgebiet. Zwar konnte die Nährstoffbelastung in den letzten Jahrzehnten deutlich reduziert werden, die Phosphoreinträge liegen aber weiterhin über dem Zielwert.

    In Zusammenarbeit mit dem AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich) wurden in zwei Studien die Phosphoreinträge aus dem Siedlungsgebiet sowie mögliche Massnahmen zu deren Verringerung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass das angestrebte Ziel nur erreicht werden kann, wenn alle betroffenen Gemeinden und Abwasserverbände gemeinsam vorgehen.

    Der Gemeinderat anerkennt den Handlungsbedarf zur Verbesserung der Wasserqualität des Greifensees. Deshalb unterstützt er die Abklärungen zur Gründung einer regionalen Trägerschaft, die einen regionalen Entwässerungsplan (REP) erarbeiten und umsetzen soll.

    Natur- und Landschaftsschutzinventar: Inventarentlassung Linden am Langacherweg

    Im Bereich des Langacherwegs sind 34 Linden Teil eines wertvollen, schützenswerten Baumbestands (Baumreihe/Allee). Die Linden sind aufgrund der engen Abstände und der beengten Platzverhältnisse stark in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Einzelne Bäume sollen nun gezielt gefällt und bei weiteren Bäumen Schnittarbeiten vorgenommen werden, damit die verbleibenden Linden gesund bleiben und sich weiterhin gut entwickeln können.

    Ohne diese gezielten Pflegemassnahmen besteht die Gefahr, dass langfristig der gesamte Baumbestand gefährdet ist. Der Gemeinderat hat daher elf Linden aus dem kommunalen Natur- und Landschaftsschutzinventar entlassen.

    Die amtliche Publikation der Inventarentlassung erfolgte bereits separat durch die Abteilung Hoch- und Tiefbau.

    Strassenbeleuchtung: Anpassung Ein- und Ausschaltzeiten

    Die Strassenbeleuchtung wird in Greifensee aktuell von Montag bis Freitag zwischen 24.00 und 05.30 Uhr sowie von Freitag bis Sonntag zwischen 02.00 und 05.30 Uhr abgeschaltet. Diese Beleuchtungszeiten wurden überprüft und mit den umliegenden Gemeinden verglichen. Unter Berücksichtigung der Fahrzeiten der Züge am Bahnhof Nänikon-Greifensee wird die Strassenbeleuchtung neu während der ganzen Woche (Montag bis Sonntag) zwischen 01.00 Uhr und 04.30 Uhr ausgeschaltet.

    Damit wird auch auf Berufsgruppen Rücksicht genommen, die am Wochenende arbeiten (z.B. Pflegepersonal). Auf eine noch stärkere Ausdehnung der Beleuchtungszeiten wurde verzichtet, um unnötige Lichtverschmutzung zu vermeiden. Die Anpassung erfolgt Anfang November.

    Reglement über das Stationieren von Booten auf dem Gebiet der Gemeinde Greifensee:
    Totalrevision per 1. Januar 2027

    Das bisherige Reglement wurde vollständig überarbeitet. Grund dafür war eine rechtliche Überprüfung der Bootsplatzverhältnisse. Neu wird ein Bootsplatz als Nutzungsrecht im Rahmen einer Unterkonzession vergeben.

    Die Begriffe im Reglement wurden entsprechend vereinheitlicht. Zudem sind die Rechte und Pflichten der Gemeinde sowie der Bootsplatz-Nutzenden nun klarer geregelt.

    Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Nutzerinnen und Nutzer der Bootsplätze werden von der Abteilung Liegenschaften direkt darüber informiert.

    Weiteres in Kürze

    Der Gemeinderat hat ausserdem:
    per 1. Oktober 2026 das Netzwerk Kindheit und Jugend eingesetzt, welches die frühere Jugendkommission ablöst und sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Greifensee kümmert;
    als wahlleitende Behörde festgestellt, dass das am 1. Oktober 2026 veröffentlichte Ergebnis der Wahl der Sekundarschulpflege Greifensee für die Amtsdauer 2027–2030 vom 27. September 2026 (1. Wahlgang) rechtskräftig ist;
    die Abrechnung für das Projekt Innenverrohrung im Reservoir Homberg von Fr. 137'997.20 inkl. MWST genehmigt und die Mehrkosten von brutto Fr. 56'997.20 inkl. MWST zur Kenntnis genommen;
    den Mietbootverleih definitiv eingestellt, da eine Reparatur der verbliebenen Boote mit unverhältnismässig grossem Aufwand verbunden wäre und ein adäquater Ersatz der Boote nicht möglich ist;
    diverse Entscheide betreffend die Veranlagung von Grundstückgewinnsteuern genehmigt.

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