Stadtparlament prüft neue Kreditkompetenzen
Am 2. September 2025 berät das Stadtparlament Gossau über Anpassungen der Gemeindeordnung, um die Finanzkompetenzen des Stadtrats für Kredite klar zu regeln.

Am 2. September 2025 berät das Gossauer Stadtparlament Anpassungen der Kompetenzen in der Gemeindeordnung, schreibt die Stadt Gossau. Auslöser für diese Teiländerung der Gemeindeordnung ist eine Motion aus dem Jahr 2023.
Im Sommer 2023 hat das Stadtparlament den Stadtrat mit einer Motion beauftragt, finanzielle Kriterien auszuarbeiten für Kreditanträge über das Budget oder mit separaten Vorlagen. Nun liegt der Vorschlag des Stadtrates für eine Teiländerung der Gemeindeordnung vor.
Klare Abgrenzung
Anders als in der geltenden Gemeindeordnung sollen die Finanzkompetenzen einzig im Anhang «Finanzkompetenzen» festgelegt werden. Darin ist für jede Ausgabenposition klar abgegrenzt, bis zu welchen Beträgen der Stadtrat Kredite mit dem Budget beantragen kann und ab welchen Beträgen er einen besonderen Beschluss des Parlaments benötigt.
Die vorberatende Kommission (VBK) unter dem Vorsitz von Frank Albrecht (SVP) beantragt verschiedene Änderungen des stadträtlichen Vorschlags. So sollen neu Kredite für einmalige Ausgaben erst ab 6 Millionen Franken zwingend eine Volksabstimmung benötigen. Aktuell hat die Stimmbürgerschaft bereits ab 4 Millionen Franken das letzte Wort.
Sämtliche Kompetenzen überprüft
Für jede Änderung der Gemeindeordnung ist eine Volksabstimmung erforderlich. Deshalb hat der Stadtrat die Motion zum Anlass genommen und sämtliche Kompetenzregelungen in der Gemeindeordnung überprüft.
Als Folge davon wird einzig der Stadtrat zuständig für Leistungsvereinbarungen. Er wollte auch die Schutzverordnung in Eigenregie erlassen können. Nach Ansicht der VBK soll diese Kompetenz beim Stadtparlament bleiben.
Bei Kantonsstrassen-Projekten soll neu der Gemeindeanteil massgebend sein, wer den Vernehmlassungsbeschluss verabschiedet. Bisher waren dies die Gesamtkosten des Projekts. Die VBK beantragt, dass Vernehmlassungen zu Projekten mit einem Gemeindeanteil ab 300'000 Franken dem Parlament unterbreitet werden.
Der Stadtrat hat diesen Grenzwert bei 1,5 Millionen Franken angesetzt. Ab einem Gemeindeanteil von einer Million Franken sollen die Vorhaben dem fakultativen Referendum unterstehen; der Stadtrat hat 4 Millionen Franken vorgesehen.
S-Bahn-Ausbau erwünscht
Die Stadt Gossau stehe bezüglich S-Bahnhaltestellen in den Industriegebieten Sommerau und Gossau Ost im stetigen Austausch mit dem kantonalen Amt für öffentlichen Verkehr, antwortet der Stadtrat auf eine Interpellation von Florian Kobler (SP). Das Amt unterstütze eine Haltestelle Sommerau; allerdings sei dies eine Bundeaufgabe.
Eine Haltestelle im Industriegebiet Ost sieht der Stadtrat als grossen Mehrwert, zweifelt aber an der Realisierbarkeit. Möglichkeiten zur besseren ÖV-Erschliessung des Gebiets seien jedoch in Planung.
Keine Mittel für ein «Stau»-Abo
Ruedi Blumer (SP) fragt mit seiner Interpellation, wie der Stadtrat zu einem speziellen Ostwind-Abo steht, mit dem während der ab 2025 geplanten Sanierung der Stadtautobahn der Stauproblematik begegnet werden könnte. Der Stadtrat erachtet eine Mitfinanzierung eines solchen regionalen Angebots angesichts der städtischen Finanzen als nicht realistisch.
Auch könne die Stadt beim Kanton einen Ausbau des Busangebots beantragen. Angesichts der vorhandenen Infrastruktur hält er das Anliegen jedoch für schwer umsetzbar. Verbesserungen des Velonetzes seien mit dem Gesamtverkehrskonzept vorgesehen.
Wahlen und Fragestunde
Weiter ist die Wahl eines Nachfolgers von Thomas Künzle (SVP) als Präsident der parlamentarischen Baukommission traktandiert. Ebenso wird das Parlament die Kommission einsetzen, die den städtischen Betriebsbeitrag an den Walter Zoo für die Jahre 2026 bis 2029 vorberät. Abgeschlossen wird die Sitzung mit einer Fragestunde.
Die Parlamentssitzung vom Dienstag, 2. September ab 18 Uhr im Fürstenlandsaal ist öffentlich.