Sondernutzungsplan Sana Fürstenland ist genehmigt

Stadt Gossau SG
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Gossau,

Das kantonale Baudepartement hat den Sondernutzungsplan für das Alterszentrum Fürstenland vorbehaltlos genehmigt.

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Warteraum (Symbolbild). - Keystone

Damit ist das für Gossau wichtige Bauvorhaben einen wesentlichen Schritt weiter.

 Ende Oktober 2018 hat der Stadtrat den Sondernutzungsplan Sana Fürstenland und den Sondernutzungsplan Lindenbergbach für das geplante Alterszentrum auf dem Andreasareal erlassen.

Gegen diese Erlasse ist eine Einsprache eingegangen. Anfangs März 2019 hat der Stadtrat zeitgleich mit der Ablehnung der Einsprache die beiden Sondernutzungspläne beim Kanton zur Genehmigung vorgelegt. Das kantonale Baudepartement hat die beiden Sondernutzungspläne nun vorbehaltlos genehmigt. Bleibt die 14-tägige Rekursfrist unbenutzt, werden diese Pläne rechtskräftig. Das Verfahren für die Umklassierung von 48 m2 Kirchstrasse kann hingegen erst entschieden werden, wenn der Sondernutzungsplan Sana Fürstenland rechtskräftig ist. Trotzdem ist Gossau bei diesem wichtigen Bauvorhaben so weit wie noch nie.

Sofern kein Rekurs ergriffen wird, kann die Sana Fürstenland AG das Baugesuch einreichen und der Baubeginn für das neue Alterszentrum wäre dann 2020 möglich.

 

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