Nutzung von Medien und IT in der Schule geregelt
Der Schulrat Gossau hat Nutzungsvereinbarungen für digitale Medien und IT-Infrastruktur und ein Konzept zur Integration privater Geräte in den Unterricht beschlossen.

Im Lehrplan der Volksschule sind die gesellschaftlichen Veränderungen durch Digitalisierung und technischen Fortschritt seit 2017 berücksichtigt. Der Schulrat Gossau hat sich ein weiteres Mal mit den daraus abgeleiteten Konsequenzen für die Volksschule befasst und wichtige Weichenstellungen für einen geordneten Umgang mit den neuen Medien und der digitalen Infrastruktur vorgenommen.
Nutzungsvereinbarungen als Basis
Für den Umgang mit den digitalen Medien und der informations-und kommunikationstechnischen Infrastruktur (ICT-Infrastruktur) der Schule hat der Schulrat zwei Nutzungsvereinbarungen verabschiedet. Diejenige für die Schülerinnen und Schüler der dritten bis sechsten Klasse ist etwas kürzer als die Vereinbarung für die Oberstufe.
Die Vereinbarungen werden im neuen Schuljahr mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und sind anschliessend von ihnen und ihren Eltern zu unterschreiben. Die Vereinbarungen enthalten die wichtigsten Regeln für den Umgang mit den digitalen Medien und der schuleigenen ICT-Infrastruktur.
Dies sind unter anderem allgemeine Vorgaben zur Sorgfalt, aber auch konkrete Regeln zu Software, Installationen, Datenschutz, Internetnutzung, Urheberrecht, Cybermobbing, Fotos und Videos sowie einer allfälligen Haftung.
Private Geräte in den Unterricht integrieren
«Bring Your Own Device» (BYOD) steht für die Einbindung von privaten mobilen Endgeräten wie Laptops, Tablets oder Smartphones in die Netzwerke von Schulen oder Unternehmen. Im Bildungsbereich bietet BYOD Vorteile: Statt mit finanziellem Aufwand schuleigene Geräte zu beschaffen, werden die privat bereits verfügbaren Geräte der Schülerinnen und Schüler auch für schulische Zwecke genutzt.
Dies reduziert den Finanz- und Ressourcenverbrauch. BYOD stellt aber auch ein Sicherheitsrisiko dar, da dadurch schuleigene Daten auf nicht oder nur teilweise kontrollierbaren Drittgeräten verarbeitet werden, sich diese Geräte im Schulnetzwerk bewegen und dieses stören oder ausspionieren können.
BYOD wirft zudem juristische Fragen bezüglich Datenschutz und Haftung auf. Der Schulrat Gossau reagiert darauf mit einem Konzept und verschiedenen Massnahmen zur Integration privater Geräte in den Unterricht.
Lehrpersonen der Oberstufe können ab Herbst 2019 im Sinne eines Pilotprojektes erste Erfahrungen mit BYOD sammeln. Bis Sommer 2022 soll dann BYOD in der gesamten Schule Gossau möglich sein.
Zurückhaltender Einsatz von WhatsApp
Die Kommunikationsplattform WhatsApp ist kostenlos, weit verbreitet und gut geeignet für Gruppen-Chats. Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt die Nutzung das Mindestalter 16 voraus.
Zudem werden alle ausgetauschten Daten auf Servern ausserhalb von Europa gespeichert. Für den Schulrat Gossau sprechen diese Punkte gegen eine Nutzung für schulische Belange.
Deshalb legt er den Lehrpersonen einen zurückhaltenden und pragmatischen Umgang mit WhatsApp nahe, weist sie aber auch auf die nicht sichtbaren Folgen hin. Er erlässt zudem für die Zeit, bis die Schule eine eigene Lösung bieten kann, Regeln zum Umgang mit WhatsApp und Gruppen-Chats.
Die Fachstelle Medienpädagogik der Schule Gossau hat den Auftrag, eine Alternative vorzuschlagen.