Keine zusätzlichen Ferientage für Stadtpersonal
Das Gossauer Stadtparlament hat das neue städtische Personalreglement beschlossen. Eine Erhöhung des Ferienanspruchs hat es dabei abgelehnt.

Wie die Stadt Gossau schreibt, stammt das geltende Personalreglement der Stadt Gossau aus dem Jahr 2013.
Eine Totalrevision sollte zeitgemässe Anstellungsbedingungen schaffen und Mängel im geltenden Reglement ausmerzen.
Gemäss Kommissionspräsident Florian Kobler (SP) erfüllt das neue Reglement die heutigen und künftigen Herausforderungen im Personalwesen.
Kündigungsschutz nach OR
Die vorberatende Kommission (VBK) beantragte geringfügige Änderungen zu vier Artikeln. Diesen widersprach der Stadtrat nicht und das Parlament genehmigte sie.
Von der VBK unbestritten war der Grundsatz, dass Löhne und Entschädigungen jährlich überprüft werden. Hingegen wurde auf ihren Antrag die Bestimmung gestrichen, dass bei einer Teuerung über drei Prozent ein Ausgleich erfolgen muss.
Gegensätzliche und vom stadträtlichen Antrag abweichende Positionen zum Kündigungsschutz bei Krankheit oder Unfall vertraten einerseits die SVP- und die Mitte-Fraktion sowie andererseits die SP-Fraktion. Letztlich setzten sich die beiden grossen Fraktionen durch. Im städtischen Personalreglement gilt künftig der Kündigungsschutz gemäss Obligationenrecht.
Auch die vom Stadtrat beantragte Erhöhung des Ferienanspruchs von 23 auf 25 Arbeitstage für Mitarbeitende bis zum 49. Altersjahr fand keine Mehrheit. Mitte und SVP hatten die Ablehnung unter anderem mit der angespannten Finanzlage der Stadt begründet.
Rathaus, Bibliothek und Gemeindeordnung
Eine Studie soll zeigen, ob eine Erweiterung oder ein Neubau des Rathauses an der Bahnhofstrasse 25 möglich ist. Der dafür beantragte Kredit von 130'000 Franken wird von einer fünfköpfigen Kommission unter dem Vorsitz von Christian Schlegel (GLP-FLiG) vorberaten.
Andrea Rütsche (Die Mitte) präsidiert die VBK für das Bibliotheksreglement, welches für die Integration der Stadtbibliothek in die Stadtverwaltung erforderlich ist. Frank Albrecht (SVP) leitet die siebenköpfige Kommission, welche die Änderung der Kompetenzregelung in der Gemeindeordnung vorberaten wird. Diese Anpassung der Gemeindeordnung hat Albrecht mit einer Motion angestossen.
Verschiedene Fragen zu Verkehrsthemen
Mit einer Interpellation hatte Ruedi Blumer (SP) verschiedene Fragen zu Geschwindigkeitskontrollen in Tempo-30-Gebieten gestellt. Gemäss Antwort des Stadtrates führt die Kantonspolizei entsprechende Kontrollen im Rahmen ihrer Ressourcen durch.
Die Stadt setze zusätzlich an wechselnden Standorten eine Tempoanzeige ein. Wenn dieses Messgerät häufige Tempoüberschreitungen feststellt, werde bei der Kantonspolizei eine Geschwindigkeitskontrolle beantragt.
In der Fragestunde erklärte Stadtpräsident Wolfgang Giella, dass die Einsprache der Migros gegen die Velostrasse beim Verwaltungsgericht pendent ist. Die Anzahl Veloabstellplätze und allfällige Fahrverbote seien bereits im gültigen Sondernutzungsplan für den Migros-Markt geregelt, antwortete Stadtrat Florin Scherrer.
Beim Bushofprojekt suche die Stadt parallel zum laufenden Rekursverfahren mit dem Rekurrenten eine gütliche Lösung, so Giella. Das Betriebs- und Gestaltungskonzept Bahnhofstrasse kann gemäss Scherrer 2025 nicht weiterbearbeitet werden, da das Parlament alle Kredite dafür aus dem Budget 2025 gestrichen hat.