Zum Entwurf des Gossauer Richtplans kann die Bevölkerung im Mitwirkungsverfahren bis 3. Dezember 2021 Stellung nehmen.
Gossau Stadt Mitte - Gossau
Gossau Stadt Mitte - Gossau - Nau.ch/MiriamDanielsson
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Der kommunale Richtplan konkretisiert die Ziele des Stadtentwicklungskonzepts. Zum Entwurf des Richtplans kann die Bevölkerung im Mitwirkungsverfahren bis 3. Dezember 2021 Stellung nehmen.

Gemäss Stadtentwicklungskonzept von 2016 soll sich Gossau zur urbanen Kleinstadt entwickeln. Die Strategien dafür sind teils im 2018 veröffentlichten Raumkonzept festgehalten.

Zum Thema Mobilität werden sie aktuell mit dem Gesamtverkehrskonzept erarbeitet. Nun liegt der kommunale Richtplan im Entwurf vor. Er zeigt konkreter auf, wo und wie die Entwicklung im nächsten Vierteljahrhundert stattfinden soll. Welche Gebiete vom Wohnen geprägt sein sollen und welche vom Arbeiten. Wo die Landwirtschaft ihren Platz hat und wo die Natur.

Viele Informationsmöglichkeiten

Nun eröffnet der Stadtrat das Mitwirkungsverfahren zum Entwurf des Richtplans. Dieser ist für die Behörden verbindlich, für Grundeigentümer hat er Informationscharakter.

Da zum Richtplan kein Rechtmittelverfahren durchzuführen ist, ist es sinnvoll, sich jetzt mit dem Richtplan zu befassen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Das Informationsblatt, das dieser Tage in alle Gossauer Briefkästen zugestellt wird, die Mitwirkungsplattform, über die bis 3. Dezember auch die Rückmeldungen eingereicht werden können, den Informationsanlass für Zertifikats-Inhaber vom Mittwoch, 3. November 2021 im Fürstenlandsaal; dieser beginnt um 19 Uhr, die Begehung mit Raumplaner Armin Meier am Samstag, 20. November 2021, welche um 10 Uhr im Andreaspark startet oder die individuelle Sprechstunde mit René Haefeli, dem Leiter der Gossauer Stadtentwicklung.

Mögliche Zielkonflikte frühzeitig ansprechen

Im Mitwirkungsverfahren können auch Unklarheiten beseitigt oder mögliche Zielkonflikte anmeldet werden. Anschliessend wird der Stadtrat unter Berücksichtigung der Rückmeldungen den Richtplan erlassen. Das letzte Wort dazu wird das Stadtparlament haben.

Darauf folgen die Überarbeitung des Zonenplans und des Baureglements sowie der Erlass der Schutzverordnung. Zusammen bilden diese die Rahmennutzungsplanung und konkretisieren den Richtplan bis ins Detail und auf jedes einzelne Grundstück. Auch dazu wird es ein Mitwirkungsverfahren geben. Und nach dem Erlass der Pläne in Auflage- und Einspracheverfahren.

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