Wie die Gemeinde Gaiserwald berichtet, behindern die Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, den Winterdienst.
Gemeinde Gaiserwald. - Gemeinde Gaiserwald
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Die Schneeräumungsarbeiten an Gemeindestrasse und Wegen werden weitgehend in den frühen Morgenstunden ausgeführt. Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern den Winterdienst.

Es besteht zudem die Gefahr der Beschädigung. Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahrzeuge bei Schnee- oder Eisprognosen in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.

Die Politische Gemeinde Gaiserwald lehnt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen ab, die aus Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren. Fahrzeuge, die die Schneeräumung behindern, werden auf Kosten der Halter abgeschleppt.

Keinen Schnee um Hydranten herum deponieren

Bei grossem Schneefall kann gemäss Strassengesetzes des Kantons St.Gallen Privateigentum zur Schneeräumung beansprucht werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von privaten Vorplätzen etc. auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schieben.

Die Bevölkerung wird zudem ersucht, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren, damit diese im Notfall jederzeit gut zugänglich sind.

Die Mitarbeitenden des Winterdienstes bedanken sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern für das Verständnis und die Bereitschaft, sich den gegebenen Wetterverhältnissen anzupassen.

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