In der Nacht auf Freitag brachen zwei Männer in ein Haus in Gossau SG ein. Die Bewohner konnte einen Einbrecher zurückhalten. Beide Männer wurden festgenommen.
Festnahme Symbolbild
Eine Festnahme. (Symbolbild) - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Gossau SG wurde in der Nacht auf Freitag in ein Einfamilienhaus eingebrochen.
  • Die Bewohnenden wurden auf die Einbrecher und konnten einen bis zur Festnahme anhalten.
  • Der zweite Einbrecher konnte nach kurzer Flucht ebenfalls festgenommen werden.
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Am Freitag, um 2.30 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St. Gallen die Meldung erhalten, wonach sich zwei zunächst unbekannte Männer in ein Haus an der Sonnenbühlstrasse in Gossau SG eingeschlichen hätten.

Gemäss jetzigen Erkenntnissen sind die beiden Männer in ein Einfamilienhaus an der Sonnenbühlstrasse eingeschlichen.

Sie versuchten die Türe zunächst aufzubrechen, schlichen sich aber in das Haus ein, nachdem sie bemerkten, dass die Türe mutmasslich unverschlossen war.

Beim Einbruchsversuch entstand ein Sachschaden von rund 1500 Franken. Im Innern durchsuchten sie mehrere Räume, stahlen einen Fahrzeugschlüssel und durchsuchten einen vor dem Haus stehenden Lieferwagen.

Einer der Täter konnte zunächst fliehen

Anschliessend kehrten sie in das Haus zurück. Sie stahlen Bargeld, Elektronikartikel und eine Tasche im Wert von rund 1500 Franken.

Die Bewohnenden des Hauses wurden auf die zwei vorerst unbekannten Männer aufmerksam und alarmierten die Kantonale Notrufzentrale St. Gallen.

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Ein Dieb. (Symbolbild) - keystone

Sie konnten einen der beiden Männer bis zum Eintreffen der Patrouillen zurückhalten. Er wurde festgenommen. Der zweite Mann konnte zunächst flüchten.

Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung durch mehrere Patrouillen und einen Diensthund der Kantonspolizei St. Gallen, konnte ein zweiter Mann, welcher auf das Signalement passte, in der Nähe angehalten werden. Er wurde ebenfalls festgenommen.

Die beiden Männer werden zur Anzeige gebracht

Bei den Beschuldigten handelt es sich um zwei 21-jährige Asylbewerber aus Algerien. Sie sind in einem ausserkantonalen Asylzentrum untergebracht.

Die eingeleiteten Ermittlungen ergaben, dass einer der beiden 21-Jährigen zur Verhaftung ausgeschrieben und bereits mit einer Eingrenzung in eine ausserkantonale Gemeinde belegt ist.

Sie werden bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen zur Anzeige gebracht. Das zuständige Migrationsamt prüft weitere ausländerrechtliche Massnahmen.

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