Wie die Gemeinde Andwil SG informiert, läuft das Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des Überbauungsplans St. Otmar bis zum 26. Februar 2023.
Das Gemeindehaus in Andwil (SG).
Das Gemeindehaus in Andwil (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Überbauungsplan St. Otmar wurde am 2. Juni 2017 genehmigt.

Er bezweckt eine in die bestehende Baustruktur eingepasste, ortsbauliche, qualitätsvolle Mehrfamilienhaus-Überbauung mit massvoller Dichte.

Inzwischen hat sich die Projektierung der Überbauung konkretisiert und die Bauarbeiten sind im Gange.

Im Sinne einer hohen Wohnqualität während des ganzen Jahres ist der Einbau von Verglasungen der Balkone und Sitzplätze notwendig.

Mitwirkungsverfahren dauert bis Ende Februar 2023

Um diese Verglasungen als Qualitäts- und Komfortsteigerung für die zukünftigen Bewohner realisieren zu können, ist eine Anpassung des Überbauungsplans (besondere Vorschriften) notwendig.

Diese Anpassung macht ein Mitwirkungsverfahren erforderlich.

Dieses wurde nun in Form einer E-Mitwirkung in die Wege geleitet und läuft bis zum 26. Februar 2023.

Weitere Informationen zur Teilnahme befindet sich auf der Webseite der Gemeinde Andwil.

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