Wie der Kanton Glarus berichtet, wurden die Fallpauschalen für stationäre akutsomatische Behandlungen zwischen Krankenversicherer und Spital neu festgelegt.
Glarus
Das Wappen des Kantons Glarus. (Symbolbild) - Keystone
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Für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich Akutsomatik der Kantonsspital Glarus AG (KSGL) gegenüber der CSS Kranken-Versicherung AG (CSS) werden die Fallpauschalen für die Jahre 2020 bis 2023 neu festgelegt.

Für das Jahr 2020: 9927 Franken, für 2021: 9917 Franken, für 2022: 9921 Franken und ab 2023 gilt unbefristet 10'212 Franken.

Nachdem in den Tarifverhandlungen keine Einigung zwischen dem KSGL und der CSS erzielt werden konnte, musste der Regierungsrat die Tarife nach Anhörung der Parteien und des Preisüberwachers festlegen.

Er tat dies gestützt auf einen schweizweiten Betriebsvergleich auf Basis der vom Bundesamt für Gesundheit publizierten Fallkosten.

Deutlicher Tarifanstieg für das Jahr 2023

Der deutliche Tarifanstieg für das Jahr 2023 widerspiegelt dabei die gestiegenen Kosten der Spitäler, die sich unter anderem auf den Fachkräftemangel und die Teuerung zurückführen lassen.

Bereits für die Jahre 2017 bis 2019 konnten sich das KSGL und die CSS nicht auf einen Tarif einigen, weshalb der Regierungsrat diese hoheitlich festlegen musste.

Eine Beschwerde der CSS gegenüber der Tariffestsetzung für das Jahr 2019 wies das Bundesverwaltungsgericht jedoch ab.

Die neuerliche Tariffestsetzung basiert auf der Methodik, die bereits damals vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

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