Neuer Austragungsort für die NUP-II-Gemeindeversammlung
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Nutzungsplanung II (NUP II) soll in Niederurnen auf dem Areal der Eternit stattfinden.

Der Gemeinderat Glarus Nord ändert den Austragungsort der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. September 2020 mit allfälliger Fortsetzung am 22. September 2020: So soll die Gemeindeversammlung zur NUP II auf dem Kiesplatz im westlichen Teil des Eternitareals in Niederurnen durchgeführt werden.
Aus diesem Grund plant die Gemeinde derzeit die Errichtung eines Veranstaltungsgeländes mit mobilem überdachtem Versammlungslokal und Sitzgelegenheiten für rund 1'200 Stimmberechtigte. Dies unter strikter Einhaltung von sämtlichen geltenden Abstands- und Hygienevorschriften des Bundes.
Enge Orientierung an der Landsgemeinde bei der Durchführung
Bei der Organisation und Durchführung der Gemeindeversammlung orientiert sich die Gemeinde Glarus Nord stark an den Schutzmassnahmen, welche der Kanton Glarus für die Durchführung der diesjährigen Landsgemeinde vom 06. September 2020 plant. So soll auch die Gemeindeversammlung unter dem Vorbehalt der pandemischen Lage mit besonderen Vorkehrungen und mit einem eigenen Schutzkonzept stattfinden.
Zusammen mit dem Gesuch für eine Ausnahmebewilligung befindet sich das Schutzkonzept derzeit beim Regierungsrat des Kantons Glarus in Prüfung. Das Schutzkonzept soll nach erfolgter Behandlung und Genehmigung des Ausnahmegesuchs durch den Regierungsrat auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord sowie im Bulletin 2 der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. September 2020 veröffentlicht werden.
Ursprünglicher Versammlungsort kommt infolge Corona-Restriktionen nicht infrage
Ursprünglich war geplant, die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 19. September 2020 im Gewerbezentrum Bilten (ehemalige Gebäude Metzgerei Kunz) durchzuführen. Leider erwiesen sich die Räumlichkeiten für die Durchführung einer Gemeindeversammlung mit einer erwarteten Anzahl Teilnehmenden von über 1'000 Stimmberechtigten in Zeiten von Corona und den damit verbundenen Einschränkungen und Vorgaben in verschiedener Hinsicht als nicht geeignet.
Das Areal war noch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie durch den Gemeinderat bestimmt worden. Im Folgenden wurden verschiedene Varianten geprüft, bei welchen sich eine Durchführung auf dem Eternit-Areal mit Veranstaltungsgelände und mobilem Versammlungslokal als die bestmögliche Option erwiesen hat.