Glarus

Nachtparkbewilligung ist in ganz Glarus notwendig

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Wie die Gemeinde Glarus informiert, ist zwischen 19 und 8 Uhr im gesamten Gemeindegebiet eine Nachtparkbewilligung nötig. Es kommt zu entsprechenden Kontrollen.

Zaunplatz-(Landsgemeindeplatz) in der Stadt Glarus.
Zaunplatz-(Landsgemeindeplatz) in der Stadt Glarus. - Nau.ch / Simone Imhof

Für das Parkieren in der Nacht zwischen 19 und 8 Uhr wird im gesamten Gemeindegebiet Glarus eine Nachtparkbewilligung benötigt. In der Anwohnerbewilligung Zone 2, Zone 11 und in der Pendlerbewilligung ist die Nachtparkbewilligung bereits enthalten. Zudem werden Anpassungen an einigen Parkierungsanlagen vorgenommen.

Wer sein Fahrzeug regelmässig nachts zwischen 19 und 8 Uhr auf öffentlichem Grund abstellt, benötigt eine entsprechende Bewilligung. Dies gilt im ganzen Gebiet der Gemeinde Glarus, also in den Ortsteilen Netstal, Riedern, Ennenda, Glarus und im Klöntal. Für die nächtliche Parkierung wird die «Nachtparkbewilligung (Anwohner übriges Gemeindegebiet)» benötigt.

Diese Personen brauchen keine Nachtparkbewilligung

Die Nachtparkbewilligung ist auch dann nötig, wenn ein Fahrzeug abwechslungsweise an unterschiedlichen Orten auf öffentlichem Grund abgestellt wird. Personen, welche eine Anwohnerbewilligung Zone 2, Zone 11 oder eine Pendlerbewilligung haben, müssen keine Nachtparkbewilligung lösen, in diesen Bewilligungen ist das Nachtparkieren bereits inbegriffen.

Vermehrte Kontrollen

Aufgrund nächtlicher Kontrollen wurde festgestellt, dass viele Fahrzeugbesitzer ihre Fahrzeuge nachts oft ohne die erforderliche Bewilligung parkieren, weshalb seit März 2022 in den nächsten Wochen und Monaten diesbezüglich vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Fahrzeugbesitzer, welche der Gebührenpflicht nicht nachkommen, müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.

So bezieht man eine Nachparkbewilligung

Die Gemeinde Glarus weist in diesem Zusammenhang auf die Parkierungsverordnung des Strassengesetzes des Kantons Glarus hin. Die angepasste Parkierungsverordnung wurde nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 in der Zwischenzeit durch das Departement Sicherheit und Justiz (DSJ) des Kantons Glarus geprüft und durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt. Nachtparkbewilligungen können unter der Homepage parkingpay, über die ParkingPay-App oder im Gemeindehaus Glarus bezogen werden.

Anpassungen Parkierungsanlagen

Aufgrund von Bürgerumfragen, Eingaben und Praxiserfahrungen der ersten drei Betriebsjahre, folgen im Verlaufe des Jahres 2022 Anpassungen bei den Parkierungsanlagen der Bahnhöfe Ennenda und Netstal sowie auf dem Zaunplatz (Landsgemeindeplatz).

Auf der Gemeindehomepage findet die Bevölkerung alle Informationen zum Parkieren in der Gemeinde Glarus. Gerne berät die Gemeinde auch telefonisch.

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