Lockerungen per 6. Juni

Gemeinde Glarus
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Glarus,

Ab Samstag, 6. Juni, sind alle Sportanlagen der Gemeinde Glarus, inklusive die Freibäder Ygruben und Goldigen, wieder geöffnet.

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Trainingsbetrieb wieder erlaubt

Der Trainingsbetrieb in den Sportanlagen der Gemeinde Glarus ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni 2020 ohne Einschränkungen der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt, wenn die Trainings in beständigen Teams stattfinden.

Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung der Personenkontakte sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten. Die Garderoben stehen zur Verfügung, die Duschen müssen aber noch geschlossen bleiben.

Die Vereine tragen die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung dieser Rahmenvorgaben.

Sportveranstaltungen bis 300 Personen wieder möglich

Sportveranstaltungen bis 300 Personen können ab dem 6. Juni 2020 wieder durchgeführt werden. Bedingung ist, dass Schutzkonzepte vorhanden sind.

Auch hier muss die Nachverfolgung von engen Personenkontakten sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten, wenn die Distanzregeln nicht eingehalten werden können. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt.

Für die Umsetzung der Vorgaben sind die Vereine verantwortlich. Die Veranstalter müssen nebst den üblichen Bewilligungen auch Schutzkonzepte vorweisen, die mit der Fachstelle Sport der Gemeinde Glarus abzusprechen sind.

Freibäder Ygruben und Goldigen offen

Die Freibäder Ygruben und Goldigen werden am 6. Juni 2020 geöffnet, dies unter einem Schutzkonzept. Insbesondere gelten auch in den Freibädern die Hygiene- und Abstandsregeln.

Gemeindeliegenschaften für Vereinsaktivitäten offen

Die Gemeindeliegenschaften sind ab 6. Juni 2020 für Vereinsaktivitäten wieder ohne Beschränkungen hinsichtlich Gruppengrösse offen. Die Vereine müssen ein Gesuch an die Abteilung Freizeit/Sport/Sicherheit der Gemeinde Glarus richten, über ein eigenes Schutzkonzept verfügen und sich an die einschlägigen Vorgaben des Bundesrechts sowie der jeweiligen Verbände halten.

Die Vereine sind zudem verpflichtet, die Vorgaben der anlagenspezifischen Schutzkonzepte der Gemeinde für die einzelnen Gemeindeliegenschaften einzuhalten.

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