Glarus verbietet Einbau von Öl- und Gasheizungen bei Wohnhäusern
Bei Wohnhäusern im Kanton Glarus dürfen ab Anfang 2023 keine Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Biogas als mögliche Standardlösung wurde abgelehnt.

Bei Wohnhäusern im Kanton Glarus dürfen ab Anfang 2023 keine Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Die schreibt das revidierte Energiegesetz vor, das von der Glarner Landsgemeinde im Herbst 2021 beschlossen wurde.
Der Regierungsrat hat die Vollzugsverordnung beschlossen und setzt das Energiegesetz auf den 1. Januar in Kraft, wie der Kanton am Dienstag, 13. Dezember 2022, mitteilte.
Die Glarner beschlossen im September 2021, die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich zu übernehmen.
Darüber hinaus bestimmte die Landsgemeinde, dass bei Neubauten mit Wohnnutzung und beim Austausch keine Heizungen mit fossilen Energieträgern mehr eingebaut werden dürfen.
Biogas als Standardlösung ei Neubauten wegen begrenzter Verfügbarkeit abgelehnt
In der Vernehmlassung seien die Neuerungen von einer grossen Mehrheit positiv beurteilt worden, schreibt der Kanton.
Abgelehnt wurde die Forderung, dass Biogas bei Neubauten als Standardlösung möglich sein sollte, denn Biogas sei bei steigender Nachfrage nur sehr begrenzt verfügbar.
Berücksichtigt wurde der Vorschlag, wonach bei neuen Schwimmbädern, Sportbauten und Restaurants im Eigentum der öffentlichen Hand 90 Prozent der Energie für die Wassererwärmung fossilfrei sein muss.
«Damit kommt die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion nach», heisst es dazu.










