Glarus Nord

Glarus Nord prüft mehrere Standorte für Werkhofplanung

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Glarus Nord prüft für die künftige Werkhof-Infrastruktur mehrere Standorte, um Funktion, Kosten und Umsetzung flexibel und bürgernah abzustimmen.

Näfels-Freulerpalast in Glarus Nord.
Näfels-Freulerpalast in Glarus Nord. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Glarus Nord mitteilt, hat sich der Gemeinderat erneut mit der zukünftigen Ausgestaltung der Werkhof-Infrastruktur befasst. Vor dem Hintergrund der bisherigen Diskussionen an den Gemeindeversammlungen sowie der dort erteilten Aufträge hat er einen Grundsatzentscheid zum weiteren Vorgehen gefällt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, bei der Planung zeitgemässer Räumlichkeiten für die Werkdienste künftig mehrere mögliche Standorte zu prüfen, anstatt sich ausschliesslich auf einen zentralen Standort zu konzentrieren. Damit wird eine Planung weiterverfolgt, die den an der Gemeindeversammlung geäusserten Anliegen Rechnung trägt und zusätzliche Handlungsspielräume eröffnet.

Auslöser für diesen Entscheid sind die Rückweisungen des Geschäfts an den Gemeindeversammlungen vom 6. Juni 2023 und 7. November 2023.

Trotz umfassend aufbereiteter Informationen und vertiefter Abklärungen zeigte sich, dass insbesondere die Ausrichtung auf einen einzigen zentralen Werkhof in der Bevölkerung weiterhin kritisch beurteilt wird. Gleichzeitig wurde der Wunsch nach alternativen Lösungen mit mehreren Standorten sowie nach einer etappierbaren Umsetzung deutlich.

Standortprüfung für weitere Planungsschritte

Die Prüfung mehrerer Standorte erlaubt es, funktionale, betriebliche und finanzielle Aspekte differenziert zu betrachten und schrittweise weiterzuentwickeln.

Auch mögliche Optimierungen gegenüber früheren Planungsansätzen sollen im weiteren Projektverlauf untersucht werden. Aussagen zu Kosten, Finanzierung und Zeitplan sind Bestandteil der kommenden Abklärungen.

Der Gemeinderat erachtet diesen Schritt als sachlich begründeten Zwischenentscheid, um dem Ressort Liegenschaften einen klaren Planungsauftrag für die nächsten Schritte zu erteilen. Die weiteren Arbeiten erfolgen in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Gemeindeversammlung.

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