Im Glarnerland ist der Anwendungsbereich von Ordnungsbussen, welche Strafverfahren ersetzen, erweitert worden. Mehreinnahmen erwartet die Regierung dadurch nicht unbedingt.
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Im Glarnerland ist der Anwendungsbereich von Ordnungsbussen, welche Strafverfahren ersetzen, erweitert worden. - Keystone
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Die Neuerung stützt sich auf das totalrevidierte Ordnungsbussengesetz des Bundes, das Anfang Jahr in Kraft trat. Nicht mehr nur Übertretungen gegen das Strassenverkehrs- sowie das Betäubungsmittelgesetz können mit einer Ordnungsbusse geahndet werden, sondern zusätzlich geringfügige Übertretungen im Anwendungsbereich von 17 Bundesgesetzen, wie die Glarner Regierung am Mittwoch mitteilte.

Ausser Polizisten dürfen auch andere kantonale Organe Ordnungsbussen ausstellen, sofern ein Fehlverhalten direkt vor Ort festgestellt wird. Das gilt laut Regierungsangaben für die Bereiche Migration und Asyl, unlauterer Wettbewerb, Gewerbe der Reisenden, Umweltschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz sowie Jagd und Fischerei.

Keine spürbaren Mehreinnahmen

Die Erweiterung im Ordnungsbussenverfahren werde ihrer Einschätzung nach nicht zu spürbaren Mehreinnahmen führen, schrieb die Regierung. Es werde davon ausgegangen, dass nach wie vor im Strassenverkehr die meisten Bussen ausgestellt werden.

Ein weitere Neuerung betrifft die Kantonspolizisten. Deren Pflicht zum Tragen einer Uniform wurde aufgehoben. Das Vorweisen eines Ausweises soll genügen.

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