Glarus Süd

    Gesamtrevision NUP I geht in die öffentliche Auflage

    Gemeinde Glarus Süd
    Gemeinde Glarus Süd

    Glarus,

    Die Gemeinde Glarus Süd legt die Gesamtrevision ihrer Nutzungsplanung I im Spätsommer öffentlich auf. Ab Kalenderwoche 27 ist der Mitwirkungsbericht einsehbar.

    Das Dorf Engi im Glarner Sernftal. - Glarus Süd
    Das Dorf Engi im Glarner Sernftal. - Glarus Süd - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Gemeinde Glarus Süd bringt die Gesamtrevision ihrer Nutzungsplanung einen entscheidenden Schritt voran:

    Nach der Auswertung der zweiten Mitwirkung zur Nutzungsplanung I (NUP I) steht als nächster Meilenstein die öffentliche Auflage im Spätsommer 2026 bevor, wie die Gemeinde Glarus Süd mitteilt.

    Gleichzeitig veröffentlicht die Gemeinde den Mitwirkungsbericht und informiert über das weitere Vorgehen.

    Ab Kalenderwoche 27 auf der Webseite der Gemeinde einsehbar

    Die zweite Mitwirkung zur NUP I (Bauzonenredimensionierung sowie die Vereinheitlichung der kommunalen Baureglemente) wurde im Dezember 2025 abgeschlossen. Die eingegangenen Anträge wurden geprüft und in einem anonymisierten Mitwirkungsbericht zusammengefasst und beantwortet.

    Die Personen, die sich am Mitwirkungsverfahren beteiligt haben, werden von der Gemeinde mit einem separaten Schreiben über die Fertigstellung des Mitwirkungsberichts informiert.

    Der Bericht wird ab Kalenderwoche 27 auf der Webseite der Gemeinde Glarus Süd veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

    Öffentliche Auflage im August 2026

    Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auflage der NUP I im Spätsommer 2026 vorgesehen. Während der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagefrist von 30 Tagen haben berechtigte Personen die Möglichkeit, Einsprache gegen die Vorlage zu erheben.

    Über den genauen Zeitraum der öffentlichen Auflage wird vorab im Amtsblatt informiert.

    Folgen von Auszonungen/Rückzonungen werden separat beurteilt

    Im Zusammenhang mit der Bauzonenredimensionierung weist die Gemeinde darauf hin, dass allfällige Entschädigungsfragen infolge von Auszonungen/Rückzonungen nicht im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung beurteilt werden können.

    Ob und in welchem Umfang durch eine Auszonung ein enteignungsrechtlich relevanter Nachteil entsteht, ist in einem nachgelagerten Enteignungsverfahren zu prüfen.

    Folglich wird die Gemeinde auf Enteignungsfragen in einem allfälligen Einspracheverfahren im Rahmen der NUP I nicht näher eingehen.

    NUP II wird parallel weiterbearbeitet

    Die zweite Vorlage (NUP II) umfasst insbesondere die planerische Umsetzung der Vorgaben zu Gewässerräumen, Biotopen, Wildtierkorridoren und der Zone für die Beseitigung von Geschiebematerial.

    Die Gemeinde bearbeitet die Vorlage parallel zur NUP I weiter und stellt dabei eine enge inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Vorlagen sicher.

    Sie steht dabei im Austausch mit den zuständigen kantonalen Fachstellen. Geplant ist, dass die zweite Vorlage (NUP II) im dritten Quartal 2026 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden kann.

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