Bund und Kanton Glarus bereinigen Flächen entlang der Autobahn
Wie der Kanton Glarus mitteilt, sollen die Nationalstrassenparzellen entlang der Walenseestrecke auf ihre gesetzlich vorgesehene Ausdehnung reduziert werden.

Normalerweise befindet sich die Nationalstrasse auf einer Parzelle, welche sich in etwa mit der Strasse und ihren Nebenanlagen deckt.
Entlang der Walenseestrecke im Kanton Glarus ist das nicht der Fall.
Die Nationalstrasse liegt im Perimeter Gäsi–Mühlehorn in jeweils riesigen Parzellen, welche sich vom Ufer des Walensees bis hinauf auf die Bergkante des Kerenzerberges erstrecken.
Die Nationalstrassenparzellen erfassen somit Waldhänge, den Radweg, den Wanderweg und weitere Flächen, welche nicht im Sinne des Nationalstrassengesetzes zugeordnet sind.
Flächen des Kantons wurden dem Bund übergeben
Der Grund ist, dass sämtliche Flächen ursprünglich dem Kanton Glarus gehörten.
Bei der Übergabe an den Bund wurde es im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) unterlassen, diese Parzellen zu bereinigen.
Das wird jetzt nachgeholt.
Objekte und Flächen gehen an den Kanton Glarus zurück
Ziel ist es, den Kataster derart zu bereinigen, dass die Nationalstrassenparzellen auf ihre gesetzlich vorgesehene Ausdehnung reduziert werden.
Damit können sämtliche ausserhalb dieser bereinigten Parzellen liegenden Objekte und Flächen dem Kanton Glarus zurückgegeben werden.
Objektvereinbarungen werden abgeschlossen
Verschiedene Objekte wie Brücken und Stützmauern werden von Bund und Kanton gemeinsam genutzt.
Mit Objektvereinbarungen werden die Rechte und Pflichten vertraglich geregelt.
Die Kosten für die Mutationen werden durch das Bundesamt für Strassen (Astra) getragen.
Bezüglich Betrieb und Unterhalt des Radweges ändert sich aufgrund der Parzellenbereinigungen nichts Wesentliches.