Wie die Gemeinde Reichenbach meldet, findet die Ersatzwahl für das Gemeindevizepräsidium am 27. November 2022 statt.
Die Gemeindeverwaltung von Reichenbach.
Die Gemeindeverwaltung von Reichenbach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Wahl des Gemeindevizepräsidiums für die restliche Amtsdauer der Legislaturperiode 2021 bis 2024 wird auf Sonntag, 27. November 2022, festgesetzt. Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 14. Oktober 2022, 16 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach einzureichen.

Politische Parteien oder andere Gruppen stimmberechtigter Bürger können Wahlvorschläge einreichen. Die Vorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse, Parteizugehörigkeit sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person enthalten.

Jeder Wahlvorschlag muss von zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgern unterzeichnet sein. Der Erstunterzeichner gilt als Vertreter der Gruppe. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen.

Die Wahl findet nur statt, wenn mehr Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 18. Dezember 2022, statt. Ist dagegen nur ein Kandidat vorgeschlagen, findet das Verfahren der stillen Wahl Anwendung. Der Minderheitenanspruch muss schriftlich mit dem Wahlvorschlag angemeldet werden.

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