Reichenbach im Kandertal

Reichenbach im Kandertal veranlasst fakultatives Referendum

Wie die Gemeinde Reichenbach im Kandertal mitteilt, will sie die Schlechtenbodenstrasse teilsanieren. Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Gemeindeverwaltung von Reichenbach.
Die Gemeindeverwaltung von Reichenbach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat hat am 2. September 2023 einen Verpflichtungskredit über 145’000 Franken für die Strassensanierung Teilstück Schlechtenbodenstrasse, Scharnachtal, bewilligt.

Ausgaben über 100’000 Franken und bis 200’000 Franken unterliegen gemäss Artikel sechs Organisationsreglement (OgR) dem fakultativen Referendum.

Mindestens fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche dem fakultativen Referendum unterstehen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Artikel 24 Absatz drei OgR).

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (19. September 2023). Die Frist endet somit am 19. Oktober 2023.

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