Mehr Sold für den Einsatz: Feuerwehrverordnung angepasst
Mehr Sold für die Feuerwehr und finanzielle Entlastung für den Mittelstand: Das bringt die revidierte Feuerwehrverordnung der Gemeinde Spiez ab Januar 2027.

Wie die Gemeinde Spiez berichtet, hat der Gemeinderat die Feuerwehrverordnung teilrevidiert. Dabei wurden die Funktionsentschädigungen, Soldansätze und Pikettentschädigungen der Angehörigen der Feuerwehr moderat erhöht und der Prozentsatz der Feuerwehrpflichtersatzabgabe von 12 Prozent auf 11,5 Prozent gesenkt.
Gleichzeitig wurde der Maximalbetrag der Feuerwehrpflichtersatzabgabe von 400 Franken auf 450 Franken erhöht. Mit dieser Änderung sollen insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen und der Mittelstand leicht entlastet werden.
Mit der Erhöhung der Funktionsentschädigungen, Soldansätze und Pikettentschädigungen sollen die Bereitschaft und das Engagement der Feuerwehrangehörigen gewürdigt werden.
Anpassungen treten 2027 in Kraft
Insbesondere soll damit auch den erhöhten Risiken, den Stresssituationen sowie den schwierigen und unschönen Momenten und Anblicken bei den Einsätzen Rechnung getragen werden. Die teilrevidierte Feuerwehrverordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.






