Klare Zustimmung zur Planungsvorlage «Sport- und Freizeitanlagen»
Die Stimmberechtigten von Frutigen heissen die «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» mit Bauzonenplan- und Baureglementsänderung an der Urne deutlich gut.

Das Areal der Sport- und Freizeitanlagen mit Hallen- und Freibad sowie des Frutigresorts mit Campingplatz und Frutighus, an dem die Gemeinde beteiligt ist, soll weiterentwickelt werden. Das Areal umfasst eine Fläche von ca. 3.72 ha und ist als Zone für Sport und Freizeitanlagen (ZSF) ausgeschieden.
Im Auftrag der Sportzentrum AG und der Brügger HTB GmbH wurde durch ein einheimisches Architekturbüro ein Bebauungs- und Nutzungskonzept ausgearbeitet. Gewisse Teile daraus konnten gestützt auf die geltenden Bestimmungen bereits bewilligt werden.
Die neu geplanten Gebäude entsprechen jedoch nicht den baupolizeilichen Massen der Mischzone M2 zur heutigen Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) und sind daher aktuell nicht bewilligungsfähig. Die Gemeinde beabsichtigt daher, die ZSF in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) umzuzonen.
Die vom Gemeinderat beantragte Zonenplanänderung wurde von den Stimmberechtigten mit 2'400 Ja- (79 %) zu 635 Nein-Stimmen (21 %) klar gutgeheissen. Der Gemeinderat ist über die klare Zustimmung erfreut.