Wie die Gemeinde Kandergrund berichtet, nimmt der Gemeinderat Einsprachen zur Ortsplanungsrevision schriftlich vom 4. August bis 5. September 2022 entgegen.
Das Restaurant Felsengrund in Kandergrund.
Das Restaurant Felsengrund in Kandergrund. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat Kandergrund bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Kandergrund zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. August bis 5. September 2022, bei der Gemeindeverwaltung Kandergrund öffentlich auf und können auch gerne online über die Gemeindewebseite eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Kandergrund einzureichen.

Eine Einsprache, beziehungsweise eine Rechtsverwahrung hat das Vorhaben eindeutig zu bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen, beziehungsweise Rechtsverwahrungen einzureichen. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Mittwoch, dem 21. September 2022, statt.

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