Nach Ostern wird die Allgemeinverfügung betreffend allgemeine Maskentragpflicht im Dorfzentrum aufgehoben.
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Der Gemeinderat Adelboden hat mit Beschluss vom 2. März 2021 die Allgemeinverfügung betreffend allgemeine Maskentragpflicht im Dorfzentrum nach Ostermontag, 5. April 2021 aufgehoben.

Weiterhin gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG welche besagen, dass in Wintersportorten aufgrund von Art. 3c Abs. 2 Bst. a der Covid-19-Verordnung des Bundes (besondere Lage) in belebten Fussgängerbereichen im öffentlichen Raum jede Person eine Gesichtsmaske tragen muss, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit deren Publikation im amtlichen Anzeiger beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental Beschwerde erhoben werden (Art. 63 Abs. 1 Bst. a in Verbindung mit Abs. 2 VRPG). Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten, greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG).

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