Fricktal

    Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Wittnau

    Nau.ch Lokal
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    Die Gemeinde Wittnau hält Grundstückseigentümer dazu an, Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Strassen und Fusswege zurückzuschneiden.

    Sträuche und Bäume zurückschneiden.
    Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

    Wie die Gemeinde mitteilt, werden die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege gebeten, sämtliche Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, ebenso Bepflanzungen am Strassenrand.

    Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, auszuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,5 m freigehalten werden.

    In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. 

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