Zeiningen: Salzabbau Nordfeld – Nutzungsplan liegt öffentlich auf
Der kantonale Nutzungsplan «Salzabbau Nordfeld» kann in Zeiningen AG bis zum 16. September 2026 eingesehen werden. Bis dahin sind Einwendungen möglich.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau hat die öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans «Salzabbau Nordfeld» freigegeben. Die öffentliche Auflage findet vom Dienstag, 18. August 2026, bis Mittwoch, 16. September 2026, statt.
Der kantonale Nutzungsplan «Salzabbau Nordfeld» bildet die grundeigentümerverbindliche Grundlage für die Erteilung von Baubewilligungen für die notwendigen Bauten und Anlagen zur Salzgewinnung.
Einsichtnahme
Die Auflageunterlagen können während der Auflagefrist zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Zeiningen eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem elektronisch auf der Website des Kantons Aargau verfügbar.
Einwendungen
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen gegen den Erlass des kantonalen Nutzungsplans erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und müssen einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Es ist eine Absenderin beziehungsweise ein Absender zu bezeichnen.






