Zeihen informiert über die Prämienverbilligung 2022
Wie die Gemeinde Zeihen berichtet, kann der Antrag auf Prämienverbilligung bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden.

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden.
Ein Code kann angefordert werden
Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch für 2022 verwirkt. Wenn kein Code erhalten wurde, aber der Ansicht ist, im Jahr 2022 Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, kann auf der Webseite ein Code angefordert werden.
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde gestellt werden. Für Fragen zur Prämienverbilligung stehen die SVA Aargau oder die SVA-Gemeindezweigstelle gerne zur Verfügung.