Wie die Gemeine Zeihen mitteilt, haben alle Steuerpflichtigen eine Anzeige für die noch offenen provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des Jahres erhalten.
Münzen-Trick
Die Einbruchs-Masche aus Österreich ist einfach, aber fies. Geld – so die Logik – lässt keiner liegen. (Symbolbild) - keystone
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Die Verfallsanzeige zeigt an, welche Beiträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober zur Zahlung fällig.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November wird aufgrund der kantonalen Gesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet.

Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (35 Franken Mahngebühr).

Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Mahngebühr von 100 Franken verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten).

Abweichungen und Überzahlungen

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Regionalen Steueramt Böztal-Zeihen Kontakt aufzunehmen.

Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.

Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2022 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann.

Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.

Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2022 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.

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