Wie die Gemeinde Ueken informiert, sind wegen der Fusion der Gemeinden Herznach und Ueken die Gemeindebehörden für die neue Gemeinde am 15. Mai 2022 zu wählen.
Die Gemeindeverwaltung Ueken.
Die Gemeindeverwaltung Ueken. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wegen der Fusion der Gemeinden Herznach und Ueken sind die Gemeindebehörden (Gemeinderat, Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler) für die neue Gemeinde Herznach-Ueken 2022 zu wählen.

Die Amtsdauer der neu zu wählenden Personen wird vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 dauern. Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang auf den Sonntag, 15. Mai 2022, festgesetzt.

Gemäss Fusionsvertrag ist der Gemeinderat von Herznach-Ueken in der ersten Amtsperiode in zwei Wahlkreisen zu wählen. Zwei Sitze werden durch Personen aus dem Ortsteil Ueken und drei Sitze mit Personen aus dem Ortsteil Herznach zu besetzen sein.

Behörden, die zu wählen sind

Der neue Gemeindepräsident beziehungsweise der neue Vizepräsident, die Mitglieder der Finanzkommission, der Steuerkommission sowie des Wahlbüros (Stimmenzähler) werden ohne Bildung von Wahlkreisen gewählt. Die Aufteilung auf zwei Wahlkreise für die Gemeinderatswahlen ist einmalig.

Gestützt auf den Fusionsvertrag sind am 15. Mai 2022 folgende Behörden zu wählen: fünf Mitglieder des Gemeinderates (drei Mitglieder aus Herznach und zwei Mitglieder aus Ueken), Gemeindepräsident und Vizepräsident (aus der Mitte des Gemeinderates, erster Wahlgang am 25. September 2022), drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder der Steuerkommission, ein Ersatzmitglied der Steuerkommission, zwei Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) und zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.

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