Vom 1. April bis zum 31. Juli 2022 herrscht auch in der Gemeinde Gansingen Leinenpflicht für alle Hunde. Grund ist die Setzzeit und Aufzucht von Rehkitzen.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten.

Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.»

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