Stadt Laufenburg plant die Einführung von Tempo-30-Zonen
Wie die Stadt Laufenburg bekannt gibt, sollen im gesamten Ortsteil Tempo-30-Zonen eingeführt werden. Einsprachen sind bis zum 18. Februar 2024 möglich.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird eine neue Verkehrsbeschränkung eingeführt.
Im gesamten Ortsteil Laufenburg, mit Ausnahme der Spitalstrasse und Burgmattstrasse, werden Tempo-30-Zonen etabliert.
Zusätzlich erfolgt eine Anpassung der Zoneneingangstafeln, um den Zusatztext «ausgenommen Parkvignetten» zu präzisieren, und es wird das Signal Nummer 4.18 für das Parkieren mit Parkscheibe eingeführt, was Handwerkern und Kurzparkern (maximal 5 Stunden) entgegenkommt.
30-tägige Einsprachemöglichkeit gegen Verkehrsbeschränkung
Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im kantonalen Amtsblatt (vom 18. Januar 2024) beim Stadtrat Laufenburg, Laufenplatz 145 schriftlich einzureichen.
Eine Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.