Langes parkieren auf Gemeindestrassen in Ueken ist verboten
Das dauerhafte Parkieren von Fahrzeugen auf Gemeindestrassen in Ueken ist verboten und kann mit einem Bussgeld bestraft werden.

Das tägliche Parkieren auf den Quartierstrassen nimmt immer mehr zu. Eine Quartierstrasse dient nicht dem dauernden Abstellen von Fahrzeugen, sondern der sicheren Fahrt zu und von den betroffenen Liegenschaften sowie dem sicheren Kreuzen von Fahrzeugen.
Das dauernde Abstellen (Parkieren) von Fahrzeugen ist verboten. Nicht zulässiges Parkieren kann gemäss § 27 Polizeireglement mit CHF 100.00 gebüsst werden.