Mitwirkungsverfahren und Vorkaufsrecht

Die Gemeinde informiert über mehrere Mitwirkungsverfahren sowie ein Vorlaufsrecht für einen Teil der Liegenschaft Parz. Nr. 299.

Notiz
Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

Mitwirkungsverfahren / Gestaltungsplan (GP) Baumgärtli

Gemäss rechtsgültigem Bauzonenplan der Gemeinde Herznach besteht für ein etwa 0.9 ha grosses Areal in der Wohnzone 3 im Gebiet «Baumgärtli» eine Sondernutzungs- bzw. Gestaltungsplanpflicht. In enger Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat hat ein privater Investor eine Planung in einem zweistufigen Verfahren erarbeitet (Richtkonzept und Gestaltungsplan Baumgärtli).

Es wird ein Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) und Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) durchgeführt. Vom 11.06. bis 10.07.2019 können die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung Herznach während der üblichen Schalteröffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden. Zudem sind die wichtigsten Akten auf der Homepage der Gemeinde Herznach www.herznach.ch aufgeschaltet.

Innert der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten schriftlich Hinweise und Änderungsvorschläge beim Gemeinderat, 5027 Herznach, einreichen (§ 3 BauG, Art. 4 RPG).

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens sowie der kantonalen Vorprüfung, welche parallel läuft, wird die Planung bereinigt und öffentlich aufgelegt.

Mitwirkungsverfahren / Gestaltungsplan (GP) Dorfeingang Nord

Gemäss rechtsgültigem Bauzonenplan der Gemeinde Herznach besteht für ein etwa 1.9 ha grosses Areal beim nördlichen Dorfeingang eine Sondernutzungs- bzw. Gestaltungsplanpflicht. In enger Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat haben Private eine Planung in einem zweistufigen Verfahren erarbeitet (Richtkonzept und Gestaltungsplan Dorfeingang Nord).

Es wird ein Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) und Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) durchgeführt. Vom 11.06. bis 10.07.2019 können die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung Herznach während der üblichen Schalteröffnungszeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden. Zudem sind die wichtigsten Akten auf der Homepage der Gemeinde Herznach www.herznach.ch aufgeschaltet.

Innert der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten schriftlich Hinweise und Änderungsvorschläge beim Gemeinderat, 5027 Herznach, einreichen (§ 3 BauG, Art. 4 RPG).

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens sowie der kantonalen Vorprüfung, welche parallel läuft, wird die Planung bereinigt und öffentlich aufgelegt.

Auskünfte durch Fachplaner; Entwürfe GP Baumgärtli, Dorfeingang Nord

Im Rahmen der separat publizierten Mitwirkungsverfahren stehen die Fachplaner am Dienstag, 18.06.2019, 17.00 bis ca. 19.00 Uhr (GP Baumgärtli) und am Mittwoch, 19.06.2019, 17.00 bis ca. 19.00 Uhr (GP Dorfeingang Nord) für die Beantwortung von Fragen rund um die Planungen zur Verfügung. Ort: Gemeindehaus Herznach.

Vorkaufsrecht für einen Teil der Liegenschaft Parz. Nr. 299

Der Gemeinderat hat, gestützt auf § 6 Abs. 2 lit. a) Gemeindeordnung der Gemeinde Herznach, entschieden, der Wohnbaugenossenschaft Herznach-Ueken (WBG) ein befristetes Vorkaufsrecht für den Erwerb des Teils der Parzelle Nr. 299 einzuräumen, welcher in der Dorfkernzone liegt. Es handelt sich um das Gebäude und ein Teil der Grundstücke, die letztes Jahr von der Erbengemeinschaft Emma Herde von der Einwohnergemeinde erworben wurden. Der Gemeinderat wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 07.06.2019 ausführlicher informieren. Die WBG wird anlässlich ihrer GV informieren.

GESUCHT - Pedibus Begleiter

Seit Februar 2018 werden junge Verkehrsteilnehmer von einer erwachsenen Person, dem Pedibus-Chauffeur, über die Hauptstrasse begleitet. Der Dienst hat jeweils zwei Haltestellen in der Nähe der Fussgängerstreifen beim Volg und an der Burghaldenstrasse. Für die sichere Überquerung suchen wir einen Ersatzbegleiter ab Schuljahr 2019/2020 (nach den Sommerferien 2019). Die Begleiterinnen und Begleiter werden von der Polizei Oberes Fricktal instruiert und geschult. Das Material wird von der Gemeindekanzlei zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns auf eine flexible, freundliche und zuverlässige Persönlichkeit. Bitte melden Sie sich direkt bei der Schulleitung Herznach: Frau Ruth Kohler, Tel. 062 878 12 41, E-Mail: [email protected]

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