Wie die Gemeinde Mettauertal berichtet, werden die Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Strassen zurückschneiden.
Das Verwaltungszentrum Mettauertal.
Das Verwaltungszentrum Mettauertal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen und Plätzen stellt eine wiederkehrende Aufgabe dar.

Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist es unabdingbar, dass die Vegetation gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurückgeschnitten wird und somit keine Sichtverhältnisse beeinträchtigt werden.

Pflanzen, welche in den Strassenraum hineinragen, müssen an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Bestimmungen die zu achten sind

Über der Fahrbahn muss eine Mindesthöhe von 4,5 Meter freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs beträgt die freizuhaltende Mindesthöhe 2,5 Meter.

Auch an Einfahrten oder Knoten ist ungehinderte Sicht ein wichtiges Element für die Verkehrssicherheit.

In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 60 Zentimeter bis 3 Meter gewährleistet sein.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

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