Wie die Gemeinde Eiken mitteilt, werden alle Eigentümer von leer stehenden Wohnungen gebeten, diese bis 1. Juni 2023 der Gemeindekanzlei zu melden.
Eingang des Gemeindehauses in Eiken.
Eingang des Gemeindehauses in Eiken. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leer stehenden Wohnungen per 1. Juni 2023.

Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage.

Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Gemeindekanzlei Eiken zu melden.

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