Gemeinde führt Grabräumung nach Ruhefrist durch
Ab 1. Dezember 2025 werden Gräber Nr. 375 bis 384 geräumt. Angehörige sollen Grabsteine, Pflanzen und Schmuck bis 30. November entfernen.

Wie die Gemeinde Gansingen mitteilt, werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit von 25 Jahren ab 1. Dezember 2025 folgende Gräber geräumt: Nr. 375 bis 384 (Beisetzungsjahre 1999 bis 2000). Die Angehörigen werden ersucht, die Grabmäler und Pflanzen sowie andere Gegenstände bis spätestens am 30. November 2025 zu räumen.
Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde Gansingen über allfällige verbliebene Grabsteine und Grabschmuck, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch entsteht. Die Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert, sofern sie bekannt waren.










