Frühstart auf Baustelle bei Hitzewarnung
An der Alten Eikerstrasse darf bei Hitzewarnstufe 4 bereits ab 6 Uhr gearbeitet werden. Der Gemeinderat Schupfart hat dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt.

Wie die Gemeinde Schupfart bekannt gibt, hat der Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung für den vorzeitigen Arbeitsbeginn der Bauarbeiten an der Alten Eikerstrasse erteilt.
Mit den Arbeiten kann somit bereits um 6 Uhr begonnen werden. Dies gilt nur, wenn gemäss Meteo Schweiz Hitzewarnstufe 4 herrscht, also nur während Hitzeperioden.






