Frick macht auf die Steuererklärungen 2021 aufmerksam

Gemeinde Frick
Gemeinde Frick

Fricktal,

Bis zum 31. März 2022 sind die Steuererklärungen für das Jahr 2021 in der Gemeinde Frick abzugeben. Bei nicht fristgerechter Entrichtung fallen Mahngebühren an.

Gemeindehaus in Frick.
Gemeindehaus in Frick. - Nau.ch / Simone Imhof

Diese Woche, von 18. bis 21. Januar 2022 erfolgt der Versand der Steuererklärung 2021. Ausserdem ist es ab dem 25. Januar 2022 möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit kann die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt und auch eingereicht werden.

Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden. Sollten nicht alle Belege elektronisch übermitteln werden, müssen die restlichen Belege dem Steueramt im Steuererklärungsbogen eingereicht werden.

Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2022 abzugeben. Bei persönlicher Abgabe der Steuererklärung im Gemeindehaus, wird gebeten den grossen Briefkasten vor dem Eingang zu benutzen. Ein Aufenthalt im Gemeindehaus soll vermieden werden, um sich und andere vor einer Corona-Ansteckung zu schützen.

Es erfolgen Rückerstattung von zu viel bezahlten Steuern

Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung direkt ausbezahlt. Die Gemeinde bittet alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen.

Es wird gebeten unbedingt zu prüfen, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist. So haben nach der Übernahme der Neuen Aargauer Bank durch die Credit Suisse sicher diverse Kontoverbindungen geändert.

Es können Fristerstreckungen beantragt werden

Auf der Webseite des Kanton Aargau, wie auch über die Webseite der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird ein persönlicher «Code» benötigt.

Dieser ist auf der ersten Seite der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.

Unter der Webseite «Steuern-Easy» wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.

Es können Mahngebühren bei nicht rechtzeitiger Entrichtung anfallen

Die Gemeinde erinnert daran, dass der Grosse Rat per 1. Januar 2019 Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen eingeführt hat. Für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von 35 Franken an.

Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr 50 Franken. Eine Aufforderung zur Zahlung fälliger Steuerausstände wird mit 35 Franken in Rechnung gestellt. Kommt es zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen, werden 100 Franken fällig.

Fristverlängerungen sind gratis und frühzeitig zu beantragen. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.

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