Wie die Gemeinde Frick schreibt, sind Anwohner aufgefordert, Bäume und Sträucher entlang der Strassen vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Hauptstrasse in Frick Unterdorf.
Hauptstrasse in Frick Unterdorf. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG).

Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter zu betragen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Verkehrssicherheit steht im Fokus

Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV).

Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Frick