Wie die Gemeinde Frick informiert, hat der Vorstand des Abwasserverbandes am 10. Mai 2023 die Jahresrechnung 2022 bewilligt. Sie unterliegt noch dem Referendum.
Gemeindehaus in Frick.
Gemeindehaus in Frick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Vorstandssitzung vom 10. Mai 2023 die Genehmigung Rechnung 2022 gefällt, die dem fakultativen Referendum untersteht.

Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum.

Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Absatz 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.

Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen.

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