Forderungen gegenüber der Gemeinde
Sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde sind bis spätestens am 30. November bei der Finanzverwaltung geltend zu machen.

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende entgegen. Damit die Gemeinderechnung rechtzeitig abgeschlossen werden kann, sind sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens am 30. November 2020 bei der Finanzverwaltung geltend zu machen.
Selbiges Datum gilt auch für die Einreichung der Stundenrapporte sowie Spesenabrechnungen der nebenamtlichen Mitarbeitenden und Funktionäre.