Ersatzaufforstung für ARA Kaisten-Ausbau in Gipf-Oberfrick
Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick meldet, erfordert die Erweiterung der ARA Kaisten Rodungen. Ein Teil des Rodungsersatzes soll in die Gemeinde geleistet werden.

Gemäss Paragraf 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 wird das entsprechende Rodungsgesuch, in welchem die Rodungsersatzflächen ersichtlich sind, vom 28. August 2023 bis am 26. September 2023 während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick öffentlich aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.