Die Gemeinde informiert
Der Gemeinderat informiert über die anstehende Zählung der leerstehenden Wohnungen und erinnert an die Hundetaxe.

Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2019
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Gemeindekanzlei Herznach, bis am Freitag, 1. Juni 2019, zu melden (Telefonnummer: 062 867 80 80 / E-Mail: [email protected]. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Hundetaxe 2019
Die Gemeinde wird die Rechnungen für die Hundetaxe 2019 Ende Mai/Anfang Juni versenden. Falls jemand seinen Hund nicht mehr hält, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis am 20. Mai 2019 (Telefon 062 867 80 80). Personen, welche erstmalig einen Hund anschaffen, müssen sich wie bisher auf der Gemeindekanzlei melden, damit die Registrierung als Hundehalter/in in der Hundedatenbank AMICUS erfolgen kann. Die Benutzerdaten und Passwort für das Login werden separat zugestellt. Die Hundetaxe beträgt unverändert CHF 120 pro Hund.