Böztal verlängert Frist für Einreichen der Steuererklärung
Wie die Gemeinde Böztal mitteilt, kann eine Fristerstreckung beantragt werden, falls die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2024 nicht eingereicht werden kann.

Selbstständig Erwerbende haben noch bis Ende Juni 2024 Zeit, ihre Unterlagen abzugeben. Bereits sind viele Steuererklärungen beim regionalen Steueramt eingetroffen.
Alle Steuerpflichtigen, welche die Unterlagen 2023 noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dies möglichst bald zu erledigen.
Ende Juni 2024 müssen die ersten Mahnungen verschickt werden. Diese sind gebührenpflichtig.
In begründeten Fällen kann beim Steueramt ein Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden.
Antworten auf Fristerstreckungsgesuche nur bei Ablehnung
Die Steuererklärungen 2023 müssen bis am 30. Juni 2024 eingereicht werden.
Die Einreichung eines Fristerstreckungsgesuchs für Steuererklärungen ist ebenfalls bis zum 30. Juni 2024 online über die Webseite des kantonalen Steueramtes möglich.
Fristerstreckungsgesuche werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden.